In Deutschland ist die Abwasserentsorgung eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Diese Aufgabe obliegt den Kommunen. Die Kommunen müssen die für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung notwendigen Anlagen vorhalten und betreiben.
Diese Entsorgungspflicht kann nicht auf einen privaten Dritten übertragen werden.
Jedoch steht es den Kommunen frei, die ordnungsgemäße Betriebsführung der Abwasserbeseitigung entweder selbst auszuführen oder von Dritten, als sogenannte Erfüllungsgehilfen, ausführen zu lassen.
Die Stadt Emmerich hat sich entschieden, für die Betriebsführung einen solchen Dritten, nämlich die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE GmbH), einzubinden. Hierzu wurde in einer europaweiten Ausschreibung ein Fachpartner gesucht. Den Zuschlag erhielt die Gelsenwasser AG. Die gemeinsame Gesellschaft TWE GmbH hat im Jahr 2004 den Betrieb aufgenommen. Auf kommunaler Seite ist die Stadt Emmerich mit 50,1 % und die Gelsenwasser AG auf privater Seite mit 49,9 % an der TWE GmbH beteiligt.
Die Aufgaben der TWE GmbH
Betrieb des Kanalnetzes und der Kläranlage
Planung, Bau und Finanzierung sämtlicher Anlagen der Abwasserentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein
Beratung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emmerich am Rhein sowie die ortsansässigen Firmen rund um alle Fragen der Abwasserentsorgung
Nicht übertragen wurden die sonstigen hoheitlichen Aufgaben, wie Gebührenerhebung, Satzungsrecht, Grundstücksangelegenheiten usw. Diese werden durch die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein wahrgenommen.
Die Gelsenwasser AG unterstützt die tägliche Arbeit der TWE GmbH durch ihre große und weitgefächerte Fachkompetenz sowohl im ingenieurtechnischen als auch im kaufmännischen Bereich und sorgt so dafür, dass die Abwasserentsorgung gemeinsam mit der Stadt Emmerich am Rhein sehr effizient durchgeführt werden kann.