Antrag auf Erteilung eines Kanalscheines / Entwässerungsantrags
Hier können Sie auf das Formular zum Beantragen eines Kanalscheins zugreifen, der folgende Link verweist auf die Seite der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein.
Kanalschein / Entwässerungsantrag
Der Antrag ist an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein zu richten.
Die technische Prüfung erfolgt dann durch die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein.
Die Grundlage für die Genehmigung des Entwässerungsobjektes und den Anschluss an den öffentlichen Kanal ist:
In der Antragstellung möchten wir von Ihnen wissen:
Wo wollen Sie bauen?
Was wollen Sie bauen?
Wie soll die Entwässerung erfolgen?
In einigen Ortsteilen der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Versickerung von Niederschlagswasser möglich oder gar vorgeschrieben, die Genehmigungsbehörde für Versickerungsanlagen ist die Untere Wasserbehörde (UWB) des Kreises Kleve. Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie und folgendem Link: Niederschlagswasserbeseitigung
Vorbehaltlich eines positiven Bescheids der UWB kann auf dem Grundstück versickert werden.
Welche Unterlagen benötigen wir noch?
Im Antragsformular für den Kanalschein sind unter Punkt 7 die erforderlichen Unterlagen aufgeführt.
Nur bei vollständig vorliegenden Unterlagen kann der Kanalschein bearbeitet werden.
Mit dem Genehmigungsbescheid erhält der Bauherr die Erlaubnis an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen und mit der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage zu beginnen.
Auf dem privaten Grundstück kann der Bauherr ein Fachunternehmen seiner Wahl beauftragen.
Sofern noch nicht vorhanden wird der Anschluss an das Kanalnetz im öffentlichen Bereich (Gehweg, Straße) durch die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hergestellt. Der entsprechende formlose Antrag ist an die Kollegen der Grundstücksentwässerung zu richten. Die Herstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist umgehend anzuzeigen und das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung bei den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein einzureichen.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw. zu dokumentieren. Dieser Bescheinigung sind als Anlage beizufügen:
- Bestandsplan/ Lageplanskizze
- Fotodokumentation der Örtlichkeit
- Sichtprüfung: CD/DVD mit Befahrungsvideos und Haltungsberichten sowie
- Prüfprotokolle der Druckprüfung mit Luft oder Wasser
- Nachweis der Sachkunde des Prüfers durch ein entsprechendes Zertifikat
- Abzeichnung aller Dokumente durch den Sachkundigen mit Datum und Unterschrift
Diese Unterlagen sind vom Bauherrn aufzubewahren und den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein unaufgefordert innerhalb eines Monats als Kopie in Papier oder in digitaler Form vorzulegen!
Ihre Anfrage richten Sie an Frau Thebes unter: ThebesL(at)twe-emmerich(dot)de
Weitere Informationen zum Thema Grundstücksentwässerung finden Sie hier.