In 4 Schritten zum Grundstücksanschluss an öffentliche Abwasseranlagen
Der Antrag ist an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein zu richten.
Die Bearbeitung erfolgt dann durch die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein.
Hinweis:
Sind die genauen Angaben zum Grundstücksanschluss nicht vorhanden, ist es zweckmäßig vorab die Angaben zum Kanalanschluss bei der TWE formlos zu erfragen.
Die Grundlage für die Genehmigung des Entwässerungsobjektes und den Anschluss an die öffentlichen Kanäle ist:
- die gültige Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein
- die technischen Richtlinien der TWE GmbH
In der Antragstellung möchten wir von Ihnen wissen:
- Wo liegt das Grundstück?
- Gemarkung, Flur, Flurstück und genaue Anschrift
- Was für ein Bauvorhaben planen Sie?
- Ein- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbe etc.
- Was für Abwasser wird erwartet?
- normales häusliches Abwasser oder besonderes Abwasser aus Gewerbe und Industrie (Menge, Beschaffenheit, ggf. Inhaltsstoffe)
- Wie soll das Niederschlagswasser abgeleitet werden und um welche Flächen handelt es sich?
- soll es in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden
- soll es versickert oder genutzt werden
- falls es versickert werden soll, ist für eine Rigolen- bzw. Schachtversickerung gleichzeitig ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis in dreifacher Ausfertigung über die TWE GmbH an die untere Wasserbehörde des Kreises Kleve zu stellen.
- Welche Abwasseranlagen sind bereits auf dem Grundstück (oder ggf. in unmittelbarer Nähe) vorhanden?
- Anschlusskanäle
- Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. Versickerungsanlagen)
- Welche Unterlagen benötigen wir noch?
- die aktuelle Flurstückskarte mit Kennzeichnung des Grundstückes
- den Lageplan (im Maßstab 1:500) mit Flurstücksgrenzen und Kennzeichnung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, zum Beispiel:
- Dachflächen
- gepflasterte Einfahrten
- Hofplätze
- ebäudetechnische Entwässerungspläne M 1:100 mit Darstellung der Regen- und Schmutzwasserleitungen
- den Lageplan M 1:250 mit Darstellung der bebauten und befestigten Flächen, die an Versickerungs- oder Brauchwasseranlagen angeschlossen sind sowie der Grundleitungen und der Versickerungs- und Brauchwasseranlagen
Bei Fragen zum Kanalschein steht Ihnen zur Verfügung: Frau Heuvelmann Tel.: 02822 / 92 56 17
Bei Fragen zur technischen Ausführung steht Ihnen zur Verfügung: Frau Schalkowski Tel.: 02822 / 92 56 26
- Sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht, werden diese von der TWE GmbH auf ihre Übereinstimmung mit den technischen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Grundstücksanschlüssen geprüft.
- Die Genehmigung wird schriftlich erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
- Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Zustellung, wenn nicht mit der Ausführung begonnen wurde.
Zu beachten sind:
- Art, Anzahl, Lage, lichte Weite und Material des Anschlusskanals;
- die Lage des Revisionsschachtes;
- egründete Wünsche des Anschlusspflichtigen werden- soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar- berücksichtigt;
- Der Anschlusspflichtige hat für einen rückstaufreien Abfluss des Abwassers auf seinem Grundstück zu sorgen.
- Mit dem Genehmigungsbescheid erhält der Bauherr die Erlaubnis an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen und mit der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage zu beginnen.
- dAuf dem privaten Grundstück kann der Bauherr ein Fachunternehmen seiner Wahl beauftragen.
Sofern noch nicht vorhanden wird der Anschluss an das Kanalnetz im öffentlichen Bereich (Gehweg, Straße) durch die KBE hergestellt. Der entsprechende formlose Antrag ist an Frau Schalkowski zu richten. Die Herstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist umgehend unter Verwendung des Vordruckes Fertigmeldung (wird mit Erteilung des Kanalscheines zugestellt) anzuzeigen.
Für neu erstellte oder wesentlich veränderte Abwasseranlagen gilt nunmehr die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen- SüwVO Abw":
"Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." § 8 Abs. 2 SüwVO Abw
Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw zu dokumentieren. Dieser Bescheinigung sind als Anlage beizufügen:
- Bestandsplan/ Lageplanskizze
- Fotodokumentation der Örtlichkeit
- Sichtprüfung: CD/DVD mit Befahrungsvideos und Haltungsberichten sowie
- Prüfprotokolle der Druckprüfung mit Luft oder Wasser
- Nachweis der Sachkunde des Prüfers durch ein entsprechendes Zertifikat
- Abzeichnung aller Dokumente durch den Sachkundigen mit Datum und Unterschrift
Diese Unterlagen sind vom Bauherrn aufzubewahren und den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein unaufgefordert innerhalb eines Monats als Kopie vorzulegen!
Die Liste der Sachkundigen kann unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ eingesehen werden. Der Nachweis der Sachkunde muss am Tag der Durchführung der Prüfung erbracht werden können! Eine Prüfung ohne aktuelle Listung des Sachkundigen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird nicht anerkannt!
Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung: Frau Schalkowski Tel. 02822 / 92 56 26