Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH

In 4 Schritten zum Grundstücksanschluss an öffentliche Abwasseranlagen

1. Schritt: Einreichung des Antrages auf Genehmigungsbescheid (Kanalschein) bei der TWE GmbH

Antrag auf Erteilung eines Kanalscheines

Die Grundlage für die Genehmigung des Entwässerungsprojektes und den Anschluss an die öffentlichen Kanäle ist:
- die gültige Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
- die technischen Richtlinien der TWE GmbH

Über eine formlose Anfrage erhalten Sie im Vorfeld der Antragstellung bei der TWE GmbH eine Aussage über die Möglichkeit der dauerhaften Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser eines Grundstückes.

In der Antragstellung möchten wir von Ihnen wissen:

Wo liegt das Grundstück?
- Gemarkung, Flur, Flurstück und genaue Anschrift

Was für ein Bauvorhaben planen Sie?
- Ein- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbe etc.

Was für Abwasser wird erwartet? ( bei gewerblichem u. industriellem Abwasser)
- Menge, Beschaffenheit, ggf. Inhaltsstoffe

Wie soll das Niederschlagswasser abgeleitet werden und um welche Flächen handelt es sich?
- soll es in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden
- soll es versickert oder genutzt werden
- falls es versickert werden soll, ist für eine Rigolen- bzw. Schachtversickerung   gleichzeitig ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis in dreifacher Ausfertigung über die TWE GmbH an die untere Wasserbehörde des Kreises Kleve zu stellen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers 

Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer RW-WE


Welche Abwasseranlagen sind bereits auf dem Grundstück (oder ggf. in unmittelbarer Nähe) vorhanden?
- Anschlusskanäle
- Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. Versickerungsanlagen)

Welche Unterlagen benötigen wir noch?
- die aktuelle Flurstückskarte mit Kennzeichnung des Grundstückes
- den Lageplan (im Maßstab 1:500) mit Flurstücksgrenzen und Kennzeichnung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, zum Beispiel:
- Dachflächen
- gepflasterte Einfahrten
- Hofplätze
- gebäudetechnische Entwässerungspläne M 1:100 mit Darstellung der Regen- und Schmutzwasserleitungen
- den Lageplan M 1:250 mit Darstellung der bebauten und befestigten Flächen, die an Versickerungs- oder Brauchwasseranlagen angeschlossen sind sowie der Grundleitungen und der Versickerungs- und Brauchwasseranlagen

2. Schritt: Der Genehmigungsbescheid (Kanalschein)

- Sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht, werden diese von der TWE GmbH auf ihre Übereinstimmung mit den technischen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Grundstücksanschlüssen geprüft.
- Die Genehmigung wird schriftlich erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
- Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Zustellung, wenn nicht mit der Ausführung begonnen wurde.

Zu beachten sind:
- Art, Anzahl, Lage, lichte Weite und Material des Anschlusskanals;
- die Lage des Revisionsschachtes;
- Begründete Wünsche des Anschlusspflichtigen werden- soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar- berücksichtigt;
- Der Anschlusspflichtige hat für einen rückstaufreien Abfluss des Abwassers auf seinem Grundstück zu sorgen.

3. Schritt: Herstellung des Anschlusses

- Der Genehmigungsbescheid liegt dem Bauherrn vor und er kann mit der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage und des Anschlusskanals beginnen.
- Der Bauherr kann ein Fachunternehmen seiner Wahl mit der Herstellung bzw. Veränderung der Grundstücksentwässerungsanlage beauftragen.

Der Bauherr hat die Pflicht:
-  bei einem von den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein zugelassenen Unternehmen die Herstellung oder die Veränderung des Anschlusskanals im öffentlichen Bereich ( Gehweg, Straße) in Auftrag zu geben.

4. Schritt: Abnahme des Anschlusskanals, wenn dieser neu hergestellt oder verändert wurde und Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage u. a. auf Dichtheit. Der Antrag auf Abnahme des Anschlusskanals und Besichtigung der Grundstücksentwässerungsanlage ist formlos unter Angabe der Kanalscheinnummer zu stellen. Es ist ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter der TWE GmbH ( Hr. Verhey, Tel. 02822/ 92 56-20) zu vereinbaren. Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn die Feststellung der öffentlichen/rechtlichen Unbedenklichkeit erfolgt ist und der Anschlusskanal von einem Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG NRW auf Dichtheit geprüft wurde, falls ein vorhandener verändert oder ein neuer erstellt wurde. Nach § 4 Abs.2 der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs.3 bis 7 LWG NRW der Stadt Emmerich am Rhein ist die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung innerhalb eines Monats nach der Prüfung vom Grundstückseigentümer den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein vorzulegen.

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